Das manuelle Prüfen und Erfassen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kostet die Mitarbeiter der Gesetzlichen Krankenkassen sehr viel Zeit. Und die fehlt an anderer Stelle wieder. Da die Bescheinigungen immer dieselbe Datenstruktur haben, bietet es sich an, diese Routinearbeit zu automatisieren. Das bedeutet konkret: ein Großteil der AU-Belege wird ohne manuellen Eingriff eines Sachbearbeiters verarbeitet.
Eingehende AU-Bescheinigungen werden zentral gescannt und signiert. Mittels optischer Zeichenerkennung werden sämtliche Beleginhalte gelesen. Das Besondere: Die AU-Datensätze können vor der Übergabe an BITMARCK_21c|ng geprüft und anhand eines kassenindividuell konfigurierbaren Regelwerks korrigiert! Dadurch wird die weitere Bearbeitung in BITMARCK_21c|ng auf ein Minimum reduziert und bestmögliche Qualität sichergestellt.
Die gescannten Bilder werden revisionssicher mit der Signatur archiviert. Der Dokumentenzugriff wird für die Sachbearbeitung und für Recherchezwecke direkt aus der Fachanwendung heraus gewährleistet.